Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten Teil 1 - Besteuerung von Kapitalanlagen und Investmentfonds
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Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten Teil 1 - Besteuerung von Kapitalanlagen und Investmentfonds

Steuervorteile und Gestaltung
Online-Seminar

Datum und Uhrzeit

04.03.2026

10:00 - 11:15

Preis pro Seminar

49,00 €zzgl. MwSt.

Dauer

1 Stunde

Trainer/-in

-

Teilnehmer

Max. 200

Fragen?

Inhalt

Das Investmentsteuerreformgesetz ist seit 2018 in Kraft gesetzt, aber wie sicher fühlen Sie sich in der Thematik?

Kennen Sie die Unterschiede bei der Fondsanlage in Depots und Fondspolicen? Wie werden seitdem thesaurierende und ausschüttende Fonds steuerlich behandelt?

Gerne laden wir Sie zur Teilnahme unseres Online-Seminars ein. Innerhalb einer Stunde erfahren Sie alles, was Sie für Ihren Beratungsalltag zum Thema Besteuerung von Kapitalanlagen und Investmentfonds wissen sollten.

Erfahren Sie, wie ETF und aktiv gemanagte Fonds grundsätzlich besteuert werden, welche Verfahren bei ausschüttenden und thesaurierenden Produkten angewendet werden und welche Unterschiede es bei der Besteuerung zwischen der Fondsanlage in Depots und Fondspolicen gibt.

Referent:
Benjamin Reinhard, Leiter HonorarKonzept-Akademie

Hinweis: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und im Nachgang zur Verfügung gestellt.

 

Überblick

Unsere Seminare bieten Ihnen eine große Themenvielfalt und sind so ausgelegt, dass Sie die theoretischen Inhalte einfach in die Praxis übertragen können.

Inhalte / Leitfragen dieser Veranstaltung sind:

  • Überblick über die Besteuerung von Kapitalanlagen in Deutschland
  • Wie erfolgt die Besteuerung auf Fondsebene?
  • Wie erfolgt die Besteuerung auf Ebene des Privatanlegers im Depot und in der Fondspolice?
  • Praxisbeispiele

Voraussetzungen

Dieses Seminar bietet IDD-konforme Weiterbildungszeit.

Für den Besuch erhalten Sie 1 anrechenbare Stunde zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht, insofern Sie an der gesamten Veranstaltung teilnehmen.

Über Ihre Teilnahme erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie zum Nachweis der Erfüllung Ihrer Weiterbildungspflicht aufbewahren müssen.

 

 

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